Pressemitteilung : Hartz IV Verhandlungen verdienen Ernsthaftigkeit!

Bernschneider und Kreßner: „Wir brauchen Lösungen und keinen Populismus“

Die durch die damalige rot–grüne Koalition eingeführten Hartz-Gesetze müssen wegen eines Bundesverfassungsgerichtsurteils revidiert werden. Die Schuldigen an der verfassungswidrigen Gesetzeslage verweigern sich zur Zeit aus Partei- und Wahlkampfinteressen, eine Neuregelung zu vereinbaren.

So hat die christlich-liberale Koalition unter anderem angeboten, die Grundsicherung der Senioren zu übernehmen und die Kommunen damit allein bis zum Jahr 2015 um rund 12,3 Milliarden Euro zu entlasten. Zudem hat die christlich-liberale Koalition beim Bildungspaket noch einmal 280 Millionen Euro draufgelegt und die Organisation in die Hände der Kommunen gelegt.

Der Fraktionsvorsitzende der Braunschweiger FDP-Ratsfraktion Daniel Kreßner erklärt enttäuscht: „Die Opposition vergibt aus Parteitaktik eine große Chance zur dringend nötigen Entlastung der Kommunen.“ Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete und jugendpolitische Sprecher der FDP-Fraktion ist über die populistische Art und Weise der Opposition betrübt. Florian Bernschneider erläutert zu den Geschehnissen: „Erst vergessen SPD und Grüne in ihrer Regierungszeit die Kinder bei ihren Hartz-Gesetzen und jetzt verhindern Sie die Korrektur im Sinne der Kinder! Des Weiteren haben die Verhandlungen gezeigt, dass die Opposition es nie ernsthaft auf einen Kompromiss angelegt hat. Sie will die Themen in den Wahlkampf tragen. Wer in der letzten Verhandlung plötzlich 17 Euro statt bisher 6 Euro Regelsatzerhöhung fordert, ist an einer Lösung nicht interessiert.“

Insbesondere beim Hartz IV-Regelsatz sehen die Liberalen keinen Verhandlungsspielraum: "Wir werden nicht akzeptieren, dass willkürlich andere Zahlen festgelegt werden. Das ist genau das, was das Bundesverfassungsgericht als nicht akzeptabel zurückgewiesen hat. Es hat eine transparente Berechnungsgrundlage verlangt. Diese Berechnungsgrundlage enthält unser Gesetz. Wir werden nicht riskieren, dass das Verfassungsgericht dieses Gesetz noch einmal kassiert, weil wir auf willkürliche Forderungen der Opposition eingehen", so Kreßner und Bernschneider abschließend.