Liberale Politik spart in Braunschweig rund 27,5 Millionen Euro Bürokratie

Das schwarz-gelbe Regierungsprogramm „Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ zahlt sich für die deutsche Wirtschaft aus. Laut dem jüngst vorgestellten Bericht des Nationalen Normenkontrollrates sind die bürokratischen Belastungen für Unternehmen in Deutschland um rund 10,5 Milliarden Euro gesunken. Auch Braunschweiger Unternehmen profitieren vom Bürokratieabbau, verdeutlicht Florian Bernschneider kurz an folgendem Rechenbeispiel: „Bei deutschlandweit etwa 3,8 Millionen Betrieben ergibt sich eine durchschnittliche Entlastung von ca. 2.700 Euro pro Betrieb und Jahr. In Braunschweig gibt es, laut Statistischen Bundesamt, 10.180 Betriebe. Damit wurde die Wirtschaft der Stadt durch die Bundesregierung um rund 27,5 Millionen Euro entlastet. All dies belegt, dass Schwarz-Gelb beim Bürokratieabbau ernst macht und das Ziel einer 25-prozentigen Nettoentlastung der Wirtschaft bei den Bürokratiekosten fest im Blick behält.“

Die Entlastung konnte durch eine Vielzahl von Maßnahmen erreicht werden. Hierzu zählen unter anderem die im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 erreichten Änderungen im Umsatzsteuergesetz und das Bilanzmodernisierungsgesetz. Bernschneider erklärt hierzu: „Der FDP war es immer wichtig, den Mittelstand in den Blick zu nehmen. Daher freut es mich, dass von vielen Gesetzesänderungen besonders mittelständische Kaufleute und Unternehmen profitiert. Durch das Bilanzmodernisierungsgesetz haben wir erreicht, dass zum Beispiel Selbständige, die nicht mehr als 500.000 Euro Jahresumsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erzielen, nicht mehr zur Buchführung nach Handelsrecht mit Stichtagsinventur und Bilanzierung verpflichtet sind. Eine einfache Einnahmenüberschussrechnung reicht in diesen Fällen aus. Und indem wir die bisher sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen im Umsatzsteuergesetz reduziert haben, können dieses Instrument zukünftig deutlich mehr Unternehmen nutzen. Auf diese Weise haben wir Bürokratiekosten von rund 4 Milliarden Euro abgebaut.“ 

Nicht nur die Wirtschaft, auch die Bürger werden in puncto Bürokratie entlastet. „Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 entfällt die aufwendige Einkommensprüfungen bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für das Kindergeld und Kinderfreibeträge. Die Berechnung der Entfernungspauschale ist in Zukunft deutlich einfacher und die Menschen können darauf verzichten, jeden Beleg einzeln aufzuheben. Auch die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten haben wir vereinfacht. In Zukunft macht es keinen Unterschied, ob die Betreuungskosten überwiegend Privat oder beruflich anfallen“, so Bernschneider abschließend.