Bernschneider: Entscheidung zu PID beendet Dilemma

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung über mehrere Entwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) abgestimmt. Der Braunschweiger Bundestagabgeordnete Florian Bernschneider hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und stimmte heute dem Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Ulrike Flach zu. Zu seiner Entscheidung erklärte Bernschneider:

„Als Mitunterzeichner des Antrags von Frau Flach freue ich mich natürlich ganz besonders, dass sich in der Frage der PID die vernünftigste Lösung durchgesetzt hat. Die Zulassung der PID ermöglicht vielen Menschen die Chance auf gesunden Nachwuchs. Häufig haben Paare bereits mehrfach schmerzhafte Schicksalsschläge wie Fehl- und Totgeburten ertragen müssen. Daher sollten wir alles tun, um diesen Menschen zu helfen. Die PID darf aber nur dann durchgeführt werden, wenn ein Nachweis über eine mögliche genetische Schädigung vorliegt. Es geht nicht darum, Designerbabys zu ermöglichen. Darum ist es auch unredlich den Eindruck zu erwecken, dass es die PID kerngesunden Paaren ermöglichen würde im Rahmens eines Beauty-Wochenendes mal eben in der Klinik ihrer Wahl zu stoppen und sich ihr Traumkind einpflanzen zu lassen. Der Gesetzentwurf zur Zulassung der PID sieht hohe Hürden vor, um genau dieses Szenario zu verhindern.“

So soll die PID erst nach einer verpflichtenden Beratung sowie einem positiven Votum einer Ethik-Kommission in Fällen zulässig sein, in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Im Vorfeld der PID soll eine sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern erfolgen. Hinzu kommt, dass die PID nur an lizenzierten Zentren vorgenommen wird vorgenommen werden können, was die Kontrolle erleichtert.

Für Bernschneider ist außerdem die Frage entscheidend, ob es vernünftig und moralisch vertretbar erscheint, wenn eine Untersuchung auf genetische Defekte vor der Einpflanzung eines Embryos (PID) bei Strafe untersagt wird, während eine Untersuchung nach der Einpflanzung (Postnatale Diagnostik – PND) aber legal bleibt? Die PND könnte unter Umständen ebenfalls genetische Defekte aufdecken und in einen Schwangerschaftsabbruch münden. „Das Ergebnis wäre am Ende das Gleiche, die Belastungen für die Schwangere aber bedeutend größer. Die Gegner der PID fordern aber genau dies. Auf die Frage, wie dieses Dilemma zu rechtfertigen ist, habe ich bis heute keine überzeugende Antwort bekommen.“, erklärte Bernschneider.

Auch den von Gegnern der PID befürchteten Dammbruch durch eine Zulassung der PID erkennt der Braunschweiger Abgeordnete nicht. „In vielen Ländern der EU ist die PID heute unter strengen Vorschriften zugelassen. Die Zulassung der PID hat dort nicht zu einem Dammbruch geführt, die Fallzahlen sind nicht in die Höhe geschnellt. Das zu Recht sehr eng gefasste deutsche Embryonenschutzgesetz hat uns aber in die Situation gebracht, dass viele verzweifelte Paare den Weg ins Ausland suchen, um sich ihren Kinderwunsch doch noch erfüllen zu können. Diesen Zustand empfinde ich als nicht hinnehmbar und möchte mit meiner heutigen Entscheidung für die PID dazu beitragen, ihn zu beenden.“