BERNSCHNEIDER: Ein Meilenstein im Kinderschutz – Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet

Braunschweig. Heute wird das Bundeskinderschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag verabschiedet. In dieses Gesetz sind die Ergebnisse der Beratungen des Runden Tisches gegen sexuellen Missbrauch und weitere Initiativen von Union und FDP eingeflossen. Zum Bundeskinderschutzgesetz erklärt der Braunschweiger FDP-Bundestagsabgeordnete und jugendpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Florian Bernschneider: „Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem effektiven Kinderschutz in Deutschland. Die Akteure sind jetzt untereinander viel stärker vernetzt. So kann Missbrauch, Verwahrlosung oder Vereinsamung von Kindern wirksam vorgebeugt und bei Verdachtsfällen gezielt eingeschritten werden.“

Darüber hinaus schafft der Bund mit dem Gesetz die rechtliche Grundlage dafür, Hilfsangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes leichter zugänglich zu machen. Eine besonders wichtige Rolle spielen dabei die Familienhebammen. Diese Hebammen mit einer sozialpädagogischen Zusatzausbildung sollen Eltern in Krisensituationen zukünftig bis zu einem Jahr nach der Geburt gezielt begleiten. Bernschneider dazu: „Für diese wichtige Aufgabe stellt der Bund von 2012 an vier Jahre lang jeweils 30 Millionen Euro zur Verfügung. Der FDP war besonders wichtig, dass darüber hinaus für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe gesorgt wird. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wird dies erreicht.“ Im ursprünglichen Gesetzentwurf war auch eine Pflicht zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für Ehrenamtliche vorgesehen. Diese ist nun vom Tisch. Bernschneider, der auch Mitglied im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement ist, stellt hierzu klar: „Es freut mich, dass es uns in dieser Frage gelungen ist, zu einer unbürokratischen, engagementfreundlichen Regelung zu kommen. Es wird keine Vorlagepflicht geben. Dafür habe ich mich vom Beginn der Verhandlungen an eingesetzt.“

Das Gesetz stelle außerdem sicher, dass Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger, die eine Kindesgefährdung erkennen, Informationen an die Jugendämter weitergeben können. Mit all diesen Maßnahmen der Prävention und der Intervention leite die Regierung eine neue Ära zum Schutze der Kinder in Deutschland ein, so Bernschneider abschließend.