Bernschneider: Bundesfreiwilligendienst ist kein Arbeitsmarktinstrument

Zu der Forderung der CDU-Sozialexperten Linnemann/Tauber, ALG-II-Empfängern in den Freiwilligendiensten eine höhere Hinzuverdienstgrenze zu gewähren, erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für die Freiwilligendienste Florian BERNSCHNEIDER:

Die FDP hat sich bereits von Beginn an für eine Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen in den Freiwilligendiensten stark gemacht. Gerade für Jugendliche gib es hier Verbesserungsbedarf, denn auf der einen Seite ist es politisches Ziel, allen Jugendlichen unabhängig von der sozialen Herkunft die Chance auf einen Freiwilligendienst zu eröffnen – auf der anderen Seite wird Jugendlichen aus ALG-II-Bedarfsgemeinschaften das Taschengeld fast vollständig auf den Bedarf angerechnet. Unser Vorschlag war daher, die bestehende Sommerferienjobregelung auch auf die Freiwilligendienste auszuweiten. Nach dieser Regelung bleiben für Jugendliche 1200 Euro im Jahr anrechnungsfrei.

Aus den unionsgeführten Ministerien für Arbeit und Soziales bzw. Finanzen gab es seinerzeit jedoch wenig Unterstützung für einen solchen Vorschlag. Wenn die Sommerpause hier für einen Erkenntnisgewinn gesorgt hat, können wir gerne über eine Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen reden.

Klar bleibt aber auch: Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist kein Arbeitsmarktinstrument. Die von den Kollegen Linnemann und Tauber zum wiederholten Male eröffnete Diskussion über ALG-II-Empfänger an der Pflegefront verzerrt ohne Not das Bild der Freiwilligendienste hin zu einem Arbeitsmarktinstrument. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, wenn ein Arbeitssuchender sich freiwillig für einen BFD entscheidet – an erster Stelle muss aber immer die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt stehen. Hierfür gibt es eigene arbeitsmarktpolitische Instrumente. Wer aber den Eindruck erweckt, der BFD sei ein solches Arbeitsmarktinstrument, verliert eher 5.000 Freiwillige als dass er 5.000 neue ALG-II-Empfänger gewinnt.