Zum Artikel "NPD-Aufmarsch: Polizei-Einsatz illegal" in der Braunschweiger Zeitung

Zum Artikel "NPD-Aufmarsch: Polizei-Einsatz illegal" äußert sich die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Juliane Lehmann:
"Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist - auch ohne das Urteil zu kennen - nachvollziehbar, aber ich plädiere auch dafür, die schwierige Lage der Polizei im Auge zu behalten. Die Polizei trug die Verantwortung dafür, dass die Situation nicht eskaliert. Die Gegendemonstranten bewegten sich auf die Polizei zu; es flogen Flaschen. Der Kläger selbst hat für sich zivilen Ungehorsam in Anspruch genommen. Wer will es da der Polizei vorwerfen, in dieser Situation überreagiert zu haben? Wie würde die Lage heute beurteilt werden, wenn die Polizei nichts unternommen hätte und die Situation tatsächlich eskaliert wäre, so dass Menschen zu Schaden gekommen wären?

Viel wichtiger ist für mich die Frage: Was lernen wir aus diesem Vorfall? Wie verhalten wir uns in Zukunft richtig? Können wir Demonstrationen der NPD verbieten, obwohl die NPD selbst nicht verboten ist? Lassen wir die Demonstrationen weiter zu und riskieren den hoffentlich nie eintretenden Fall, dass die Polizei zu spät einschreitet und sich plötzlich zwei wutentbrannte Demonstrantenblöcke gegenüberstehen, die nicht mehr zu kontrollieren sind? Wir sollten uns ganz intensiv mit diesen Fragen beschäftigen.

Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist hierbei sicherlich auch die gemeinsame Resolution, die die Ratsfraktionen nach dem Vorfall am 18. Juni 2005 unterschrieben haben: danach soll alles dafür getan werden, in Zukunft öffentliche Auftritte rechtsradikaler Organisationen in Braunschweig zu verhindern."