BERNSCHNEIDER: Jahressteuergesetz in puncto Jugendfreiwilligendienste nachbessern

Berlin. Zu der Meldung, dass der Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 steuerfrei gestellt werden soll, erklärt der Freiwilligendienst-Experte der FDP-Bundestagsfraktion Florian BERNSCHNEIDER:

Die im Jahressteuergesetz vorgesehene Steuerbefreiung von Bundesfreiwilligendienstleistenden ist ein wichtiger Schritt, für den sich die FDP-Bundestagsfraktion mit Nachdruck eingesetzt hat. Das Bundeskabinett hat mit dem Beschluss, das Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst (BFD) von der Einkommensteuer zu befreien, ein klares und richtiges Signal gesetzt, dass der Staat nicht am Engagement seiner Bürger steuerlich mitverdienen will.

Allerdings ist es widersinnig, dass im Jahressteuergesetz mit dem Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ) die klassischen Jugendfreiwilligendienste nicht ebenfalls von einer möglichen Besteuerung ausgenommen wurden. Es ist ohnehin unwahrscheinlich, dass die Einkünfte der unter 27jährigen Freiwilligen in den Jugendfreiwilligendiensten den steuerlichen Jahresfreibetrag überschreiten. Trotzdem wäre wie im Bundesfreiwilligendienst in jedem Einzelfall eine Überprüfung notwendig, ob andere Einkunftsarten, etwa Miet- oder Pachteinnahmen, eine Versteuerung des Taschengeldes notwendig machen. Aufwand und Ertrag einer solchen Regelung stehen dabei in keinem Verhältnis. Das Signal hingegen, der Staat wolle am freiwilligen Engagement junger Menschen im FSJ und FÖJ mitverdienen, wäre verheerend.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich deswegen in der parlamentarischen Beratung des Jahressteuergesetzes dafür stark machen, dass auch die Jugendfreiwilligendienste von der Einkommensteuer befreit werden. Wir haben seit Einführung des neuen Freiwilligendienstkonzepts stets darauf geachtet, dass die Rahmenbedingungen für das FSJ und FÖJ und den neuen BFD gleich sind. Dieser Linie wollen wir treu bleiben.